Theaterdonner für die Journalisten

Die Journalisten verbreiten das Klischee, der Ministerpräsident sei ein höherer Sachbearbeiter, der mehr oder weniger wohlwollend über Anträge entscheidet und dabei bestechlich ist.

Berlin, 3. März 2012. Die Staatsanwaltschaft durchsuchte in Berlin - Grunewald die Villa des Filmunternehmers David Groenewold. Zuvor war auch das Privathaus von Bundespräsident a.D. Dr. hc. Christian Wulff in Großburgwedel durchsucht worden. Christian Wulff hatte der Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss zugestimmt.

Christian Wulff ist Jurist mit der Befähigung zum Richteramt. Er ist in der Lage, das Verhalten anderer Menschen und sein eigenes Verhalten juristisch zu bewerten. Als Jurist kann er beurteilen, ob er sich juristisch korrekt verhalten hat. In seiner Rücktrittserklärung vom 17. Februar 2012 hatte er unter anderem gesagt:

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen Christian Wulff werden vermutlich bestätigen, daß Christian Wulff sich stets rechtlich korrekt verhalten hat.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover erscheinen wie ein Theaterdonner für die Journalisten. Die Journalisten schreiben das, was die meisten Leser leicht verstehen können: Der Ministerpräsident sei ein höherer Sachbearbeiter, der in den Akten wühlt und die Anträge der Antragsteller prüft und dann mehr oder weniger wohlwollend darüber entscheidet. Als Sachbearbeiter sei er bestechlich. Dieses Klischee der Journalisten über die Arbeit eines Ministerpräsidenten wird von der Staatsanwaltschaft Hannover bedient.

Tatsächlich aber bestimmt der Ministerpräsident die Richtlinien der Politik im Bundesland. Es ist normal, daß Lobbyisten auf die Politiker Einfluss nehmen wollen und auch tatsächlich beeinflussen.

Ministerpräsident Christian Wulff wollte Niedersachsen zum Standort der deutschen Filmindustrie auszubauen. Im Juli 2005 hatte er vor 140 Prominenten aus der Filmbranche eine Rede gehalten. Er sagte, die Niedersachsen sind keiner der ganz großen Filmförderer in Deutschland, aber auf dem Weg. Niedersachsen besichere Kredite für Filmprojekte mit Landesbürgschaften. Er sagte, er wünscht sich einen konstruktiven Dialog mit den Kreditinstituten, um diese Instrumente optimal zum Nutzen der Filmwirtschaft einzusetzen, und erntete von den Vertreten der Filmbranche tosenden Beifall.

Kathrin Senger-Schäfer, die Abgeordnete der Linkspartei im Deutschen Bundestag, betonte in ihrer Rede am 10. Juni 2010 bei der Debatte um die Novelle des Filmförderungsgesetzes die Wichtigkeit der Filmförderung. Der deutsche Film hat sich in den letzten Jahren national und international einen Namen gemacht. Von den Oscar gekrönten Verfilmungen wie "Die Blechtrommel" oder "Das Leben der anderen" bis zu unterhaltsamen Publikumsrennern wie "Der Schuh des Manitu" oder "Keinohrhasen", keiner dieser Filme wäre denkbar ohne das Instrument Filmförderung.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover wurden ausgelöst durch einen Bearbeitungshinweis von Ministerpräsident Christian Wulff an den für die in Niedersachsen für die Filmförderung zuständigen Referenten. Der Referent hatte vorgeschlagen, die Filmförderung des Landes Niedersachsen durch Landesbürgschaften ganz einzustellen. Der Ministerpräsident hielt diesen Vorschlag für überzogen. Die Journalisten argumentierten, Ministerpräsident Christian Wulff hätte dem Referenten folgen sollen. Die Tatsache, daß der Ministerpräsident dem Referenten nicht gefolgt ist, sei ein Indiz für die Vorteilsnahme. Diese Argumentation der Journalisten ist abwegig, weil sie nicht dem Beamtenrecht entspricht.

Der Vorschlag, die Filmförderung ganz einzustellen, macht ein grundsätzliches Problem deutlich: Der Referent für die Filmförderung war mit dem politischen Ziel des Ministerpräsidenten offenbar nicht einverstanden. Er drängt sich der Verdacht auf, der Referent ist gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Kunst, insbesondere gegen die Filmkunst. Ein Beamter kann es sich vielleicht leisten, Vorbehalte gegen die Freiheit der Kunst zu haben, aber jeder Politiker muss den Anschein vermeiden, die Freiheit der Kunst beschneiden zu wollen. Die Abschaffung der Landesbürgschaft zur Filmförderung durch den Ministerpräsidenten von Niedersachsen hätte als Angriff auf die Freiheit der Kunst gewertet werden können.

Es glaubt wohl niemand ernsthaft, daß es eine Anklageschrift gegen Christian Wulff geben wird. Gemäß § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch wird bestraft, wer die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Die Journalisten hätten viel zurückhaltender berichtet, wenn sie davon überzeugt wären, daß Christian Wulff angeklagt wird.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach